Position des Hospizvereins Steiermark zum Thema Assistierter Suizid
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) G 139/2019-71 wurde das ausnahmslose Verbot der Hilfeleistung zum Suizid mit Wirkung vom 31.12.2021 aufgehoben.
1. Zur Situation
Da nun der VfGH die Beihilfe zum Suizid gesetzlich unter gewissen Umständen straffrei gestellt hat, braucht es bestimmte Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit der neuen Situation.
Auch der Verfassungsgerichtshof betont, dass die freie Selbstbestimmung durch vielfältige soziale und ökonomische Umstände beeinflusst werden kann.
Deshalb müssen laut VfGH staatliche Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch gesetzt und eine Hospiz- und Palliativversorgung für jeden/für jede ermöglicht werden. Dieser Sichtweise des VfGH schließt sich der Hospizverein Steiermark an.
2. Position des Hospizvereins Steiermark
Wir sehen es als unsere Aufgabe, ein Leben bis zuletzt lebenswert und mit bestmöglicher Lebensqualität zu ermöglichen.
Der Hospizverein Steiermark hat sich aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen in der Begleitung am Lebensende gegen die Legalisierung des assistierten Suizids ausgesprochen. Wir respektieren das Erkenntnis des VfGH und sehen es als unsere Aufgabe, unsere Anliegen für die Schaffung der Rahmenbedingungen zum Ausdruck zu bringen.
Der Hospizverein Steiermark teilt auch die zentrale Grundauffassung des VfGH, dass „das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung“ zu schützen ist. Dazu gehört es auch, alle Formen von Sterbewünschen schwer kranker Menschen ernst zu nehmen und professionell darauf zu reagieren.
HospizbegleiterInnen leisten keine Assistenz zum Suizid. Hospiz steht jedoch für die Begleitung von Menschen bis zuletzt. Dies schließt auch alle ein, die sich für den assistierten Suizid entscheiden.
3. Anliegen und Forderungen
- Schaffung und Sicherung von Rahmenbedingungen für eine letzte Lebensphase in Würde und Sicherheit
- Sorge um Schutzbedürftige
- Verhinderung von Missbrauch
- Kein Zwang bei der Entscheidung über das eigene Lebensende
- Stütze, Verständnis und Orientierung für die Begleitenden
Erarbeitet von der Arbeitsgruppe Ethik (Paula Glaser, Sabine Janouschek, Trautgundis Kaiba, Johann Platzer, Beate Reiß, Elisabeth Pia Sobota, Johanna Vucak); Stand: Februar 2022
H727a_Hospizverein Positionspapier zum ass. Suizid, 23 02 2022