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Plattform: Wenn Lebensanfang und Lebensende zusammenfallen

Für verwaiste Eltern und betroffene HelferInnen bei Grenzerfahrungen von Fehlgeburt, Totgeburt und dem Sterben von Neugeborenen wurde im Rahmen der gleichnamigen Fachtagung im November 2002 bzw. aus unseren Erfahrungen im Hospizverein die Plattform „Wenn Lebensanfang und Lebensende zusammenfallen“ gegründet.

Die Plattform „Wenn Lebensanfang und Lebensende zusammenfallen“ versteht sich als Drehscheibe zur Beratung und Information für verwaiste Eltern:

  • Organisation der Gedenkfeier und Beisetzung von stillgeborenen Kindern
    (fehl- und totgeborenen Kindern)
  • Gesprächsangebote
  • Begleitung von betroffenen Eltern durch ehrenamtliche HospizmitarbeiterInnen steiermarkweit
  • Informationen über Selbsthilfegruppen steiermarkweit
  • Initiierung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
  • Servicestelle für Fragen
  • Infos über weitere Nachbetreuungsmöglichkeiten

Für Frauen/Paare:

  • zur Hilfestellung nach Schwangerschaftsabbruch

Für betroffene HelferInnen:

  • Fortbildungsangebote
  • Gesprächsrunden
  • Vernetzung der in diesem Bereich tätigen Berufsgruppen und bestehenden Initiativen

Uns ist es ein Anliegen, mit unserer Plattform neben den konkreten Hilfsangeboten für verwaiste Eltern und deren Angehörige auch einen Begegnungsraum für alle von diesem Thema berührten Personen zu schaffen.

Wenn Sie unsere Anliegen unterstützen möchten:

Spende
Steiermärkische Bank und Sparkassen AG
IBAN: AT53 2081 5000 0099 8088 | BIC: STSPAT2G
Hospizverein Steiermark (Verwendungszweck: Plattform)

Mitarbeit
Durch Ihr persönliches Engagement! Wir würden uns sehr freuen.

Gesetzliche Regelungen

Sie haben gerade Ihr Kind verloren. Ihr Schmerz ist sicher sehr groß, vielleicht kaum zu ertragen. Um Sie zumindest ein wenig bei Ihren ersten Schritten nach Ihrem Verlust unterstützen zu können, haben wir für Sie einige Informationen gesammelt. Manche Begriffe werden Sie vielleicht verstören, ärgern oder kränken. Wir können die Wortwahl leider nicht ändern, wir können Ihnen nur ein kleiner Wegweiser sein.

Was Sie wissen sollten: Im juristischen und behördlichen Sprachgebrauch unterscheidet man zwischen (Auszug aus dem Hebammengesetz, 28. April 1994):

Lebendgeburt: „Als lebendgeboren gilt, unabhängig von der Schwangerschaftsdauer, eine Leibesfrucht dann, wenn nach dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib entweder die Atmung eingesetzt hat oder irgendein anderes Lebenszeichen erkennbar ist, wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln, gleichgültig, ob die Nabelschnur durchgeschnitten ist oder nicht, oder ob die Plazenta ausgestoßen ist oder nicht“.

Totgeburt: „Als totgeboren oder in der Geburt verstorben gilt eine Leibesfrucht dann, wenn keines der oben genannten Zeichen erkennbar ist und sie ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm aufweist“.

Fehlgeburt: „Dies liegt vor, wenn bei einer Leibesfrucht kein Zeichen einer Lebendgeburt vorhanden ist und die Leibesfrucht ein Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm.

Diese Unterscheidungen bringen unterschiedliche weitere Vorgehensweisen am Standesamt mit sich.

Was zu erledigen ist

Um den Tod Ihres Kindes beim Standesamt zu melden, benötigen Sie folgende Dokumente:

Für lebendgeborene, aber nicht lebensfähige Kinder

eheliche Geburt: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Meldezettel, Nachweis über akademischen Grad oder Standesbezeichnung der Eltern

uneheliche Geburt: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Nachweis über akademischen Grad oder Standesbezeichnung

Mutter verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes

Mutter geschieden: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Nachweis über Wiederannahme des früheren Familiennamens der Mutter

Das Kind wird im Geburtenbuch eingetragen. Die Mutter/Eltern erhalten eine Geburts- und Sterbeurkunde. Diese Urkunde enthält auch Angaben über den nicht mit der Mutter verheirateten Vater. Weiters erhalten Sie eine Geburtsbestätigung für die Krankenkasse. Sie haben Anspruch auf mindestens acht Wochen Mutterschutz (Ausnahmen: Kaiserschnitt, Mehrlingsgeburt. In diesem Fall stehen Ihnen 12 Wochen Mutterschutz bzw. bei Frühgeburt maximal 16 Wochen Mutterschutz zu).

Für totgeborene Kinder

eheliche Geburt: Heiratsurkunde, Meldezettel

uneheliche Geburt: Geburtsurkunde und Meldezettel der Mutter
Falls gewünscht, erhalten Sie eine gebührenpflichtige Urkunde, auf der der Vorname des Kindes eingetragen ist (Urkunde gem. § 35). Diese Urkunde kann auch nachträglich angefordert werden (ab dem Jahr 2000). Auf dieser Urkunde scheint der Vater nur auf, wenn er mit der Mutter des Kindes verheiratet war. Das Kind wird im Sterbebuch beurkundet, die Mutter erhält eine Todesbestätigung, die sie bei der Krankenkasse abgeben muss, um Anspruch auf acht Wochen Mutterschutz zu haben (Ausnahme: Kaiserschnitt, Mehrlingsgeburt).

Für fehlgeborene Kinder

Für fehlgeborene Kinder erhielten Sie lange Zeit keine Dokumente und Bescheinigungen und mussten nicht auf das Standesamt. Sie haben auch keinen Anspruch auf Mutterschutz, es besteht allerdings die Möglichkeit, sich vom Hausarzt krankschreiben zu lassen.

Seit Anfang des Jahres 2016 gibt es für betroffene Frauen einen vierwöchigen Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.

Neu seit April 2017: Seit 1.4.2017 ist es in Österreich möglich, seine frühverstorbenen Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht (Fehlgeburten) ins Personenstandsregister eintragen zu lassen und sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Die Eintragung ist –
• freiwillig
• zeitlich unbegrenzt, rückwirkend möglich (egal wie lange die Fehlgeburt zurück liegt),
• mit einer ärztlichen Bestätigung, der Mutter oder dem Vater (mit dem Einverständnis der Mutter) möglich,
• in jedem Standesamt mit
• einem gültigen Lichtbildausweis möglich.

Möglichkeiten der Bestattung

Bestattungspflicht besteht nach der derzeitigen Gesetzeslage nur für lebendgeborene Kinder,
fehl- und totgeborene Kinder (ab 13. bis 40. SSW) müssen einer Sammelbestattung zugeführt werden.

Es besteht aber die Möglichkeit, alle Kinder, egal welches Schwangerschaftsstadiums in einem Individualgrab (auf eigene Kosten) zu bestatten. Dies kann in einer Erd- oder Feuerbestattung erfolgen. Es ist auch möglich, die Urne mit nach Hause zu nehmen.

Wenn Sie keine Vorkehrungen für ein eigenes Begräbnis treffen, wird ihr Kind (ab der 13. SSW bis zur 40. SSW) automatisch einer Sammelbestattung zugeführt. Die Kinder werden hierbei gemeinsam beerdigt und die Kosten vom Land Steiermark und den Gemeinden übernommen. Zur Vorbereitung werden die Kinder für den obersteirischen Bereich in der Pathologie Leoben gesammelt. Für den Einzugsbereich Graz und Umgebung, Ost- Süd- und Weststeiermark erfolgt die Sammlung in der Pathologie des LKH Graz.

Der Sammelsarg wird quartalsweise von der Bestattung Judenburg bzw. der Bestattung Graz abgeholt, einer Kremation zugeführt und die Urne im Rahmen einer Gedenkfeier beigesetzt. Die Gedenkfeiern erfolgen an den zwei Gedenkstätten der Steiermark:
am Stadtfriedhof in Judenburg und am Urnenfriedhof in Graz.

Sie werden von der Katholischen und Evangelischen Kirche in Zusammenarbeit mit den Geburtshilflichen Abteilungen (KrankenhausseelsorgerInnen, Hebammen), der Plattform „Wenn Lebensanfang und -ende zusammenfallen“ sowie der Bestattung Judenburg bzw. Bestattung Graz gestaltet.

Termine:
Graz: 21. Jänner 2025, 29. April 2025, 15. Juli 2025, 21. Oktober 2025, jeweils 15:00 Uhr
Zeremoniensaal der Grazer Feuerhalle, Urnenfriedhof Graz
Folder Sammelbestattungen 2025 Graz

Judenburg: 11. Dezember 2024, 12. März 2025, 11. Juni 2025, 10. September 2025, 10. Dezember 2025, jeweils 15:00 Uhr
Zeremonienhalle der Bestattung Judenburg
Folder Sammelbestattungen Judenburg 2024
Folder Sammelbestattungen 2025 Judenburg

Nähere Informationen: Beate Reiß (T 0676 92 64 225), plattform@hospiz-stmk.at, 
Plattform_Karte

Wenn der Tod Ihres Kindes für Sie sehr überraschend kam, kann es sein, dass Ihnen die Gedanken an eine eigene Bestattung sehr fremd und schmerzhaft erscheinen. Lassen Sie sich einige Tage Zeit und besprechen Sie dies mit Ihrem Partner oder einer Vertrauensperson. In dieser Zeit und durch Gespräche können Ihnen Dinge klarer werden.
Ihr Kind verbleibt einige Zeit auf der Pathologie. Diese Zeit steht den Eltern zur Verfügung, um sich eine eigene Bestattung zu überlegen.

Podcast „Die unsichtbaren Wunden. Der Tod eines Kindes“

Trauer

„Es ist jetzt sieben Wochen her, und ich komme langsam dazu zu akzeptieren, dass es nicht in zwei Wochen vorbei sein wird und auch nicht in einem Monat oder in zwei Monaten. Es wird vorbei sein, wenn es vorbei ist, und ich glaube allmählich, dass ich vielleicht nie ganz aufhören werde, traurig zu sein.“ (aus: Hannah Lothrop, „Gute Hoffnung – jähes Ende“).

Das, was in den letzten Tagen oder Stunden mit Ihnen passiert ist, macht Sie vielleicht ängstlich, verzweifelt, gefühllos, tobend oder vieles mehr.

Viele dieser Gefühle sind einer Krisen- bzw. Trauersituation entsprechende Gefühle. Wie Sie ganz persönlich reagieren, hängt von Ihren früheren Verlusterfahrungen ab, von Ihrer eigenen Persönlichkeit und Geschichte und von den Begleitumständen Ihres jetzigen Verlustes. Das heißt, Ihr eigener Trauerweg ist einzigartig.

Und doch kann man aus den Erfahrungsberichten von Frauen/Paaren, die ihr Kind verloren haben bzw. aus den Erfahrungen trauernder Menschen gewisse Gesetzmäßigkeiten herauslesen. Und es mag recht hilfreich sein, wenn wir wissen, wie andere ihren Trauerweg gegangen sind.

Meist verläuft unser Trauerprozess spiralförmig, nicht in geradlinigen Phasen. Die erste Zeit nach unserem Verlust ist oft gekennzeichnet von

Schock und Betäubung

Wenn wir mit dem Tod oder einer lebensbedrohlichen Situation konfrontiert werden, kommt uns alles nicht real vor. Wir sind im Schock. Viele sind unfähig zu reagieren, oftmals unfähig etwas zu fühlen. Manchmal sind wir auch erschrocken von der eigenen Klarheit oder „Gefühlskälte“. Bei vielen Menschen scheint sich so etwas wie eine natürliche Anästhesie (Betäubung) einzustellen, für Stunden, Tage oder Wochen. Wir wollen und können uns der Realität des Todes nicht stellen. Oft wird Müttern/Eltern von fehlgeborenen oder totgeborenen Kindern auch das Empfinden des Verlustes und die Trauer von unserer Gesellschaft abgesprochen. Das heißt, eine der Aufgaben in dieser Phase ist es, den Verlust als Verlust und den Verlust als Realität anzuerkennen.
Wenn wir langsam aus dem Schock erwachen, brechen unsere Emotionen oft mit nicht vorstellbarer Heftigkeit über uns herein. Die Schweizer Psychotherapeutin Verena Kast bezeichnet diese Phase als

Die Zeit der aufbrechenden Emotionen

Nach unserer Betäubung können viele Gefühle in uns explodieren. Schmerz, Wut, Schuld, Angst, Eifersucht und vieles mehr. Manches davon überrascht uns vielleicht, scheint uns für unsere Situation nicht passend, lässt uns vielleicht sogar an unserem Verstand zweifeln: „Ist das noch normal?“ Oft erleben wir auch eine Zeit des Suchens nach dem Verlorenen und der grenzenlosen Sehnsucht nach unserem Kind. Unsere Gefühle und Sehnsüchte anzunehmen und ernstzunehmen ist wohl die Hauptaufgabe in dieser Zeit.

Danach folgt oft eine Zeit der Desorientierung und Verwandlung

Der Verlust wird immer stärker als Realität akzeptiert. Oft hat uns die vorangegangene Zeit aber so erschüttert, dass wir nicht mehr dieselbe Person sind. Vielleicht haben sich unsere Werte verändert. Vieles ist plötzlich in Frage gestellt. Unsere Lebensentwürfe werden vielleicht nochmals überprüft und auf ihre Tragfähigkeit und Aktualität hin kritisch beleuchtet.
Und irgendwann, vielleicht ganz allmählich, vielleicht auch sehr bewusst, kommt eine Zeit der Erneuerung und neuer Hoffnung.

Trauer bei Geschwistern

Geschwisterkinder – egal welchen Alters – sind vom Tod genauso betroffen wie Erwachsene. Die Reaktionen sind sehr unterschiedlich und abhängig vom Alter und der Persönlichkeit des Kindes. Sehr kleine Kinder (unter 3 Jahren) haben noch keine Vorstellung vom Tod, spüren aber unsere Trauer und Betroffenheit. Sie haben sehr feine Antennen, somit können wir ihnen auch nichts vormachen. Hier können neben Erklärungen für die Traurigkeit der Eltern vor allem sehr viel Körperkontakt und Nähe auf Kleinkinder beruhigend wirken. Mama oder Papa ganz nah spüren, viel Hautkontakt und Wärme geben dem Kind die Zuversicht, dass es trotz der vorhandenen Spannungen geliebt wird und diese nichts mit ihm zu tun haben.
Kinder zwischen 3 und 5 Jahren können aufgrund ihres egozentrischen und magischen Weltbildes Schuldgefühle entwickeln. Sie glauben, durch irgendein falsches Verhalten den Tod des Geschwisterchens verursacht zu haben. Mit sehr viel Fingerspitzengefühl muss man diesen Kindern versichern, dass nichts  was sie getan haben, den Tod seines Geschwisters verursacht hat. Dasselbe gilt manchmal noch für ältere Kinder. Sobald es die geistige Entwicklung des Kindes zulässt, sollte man ihm möglichst genau erklären, warum das Baby gestorben ist. Das „Spiel der Kinder mit dem Tod“ sollte nicht unterbunden werden, denn gerade kleinere Kinder können den Verlust leichter verarbeiten, wenn sie ihre Puppen und Stofftiere immer wieder sterben lassen und „begraben“. Sprechen Sie mit Ihren Kindern offen über ihre Gefühle und ermutigen Sie auch diese zum Reden. Bestimmte Rituale (zu Anlässen eine Kerze anzünden, Lied für das tote Baby singen, Besuche am Friedhof, …) können das Ausdrücken von Gefühlen erleichtern und verhindern gleichzeitig, dass es zum Tabuthema wird. Die Frage, ob Sie das tote Baby den Geschwistern zeigen möchten oder nicht, muss natürlich von Ihnen selbst entschieden werden. Von psychologischer Seite her wird es empfohlen, da Kinder dem Tod sehr natürlich und unbefangen begegnen und ihn so leichter begreifen können. Außerdem hatten sie somit auch die einmalige Gelegenheit, ihr Geschwisterchen kennenzulernen. Vielleicht möchten Sie Fotos von ihrem toten Baby machen und diese den Geschwistern zeigen.

Trauernde Paare

Der Tod eines Kindes stellt eine große Probe für ein Elternpaar dar. Manchmal können Partnerschaften in eine schwere Krise geraten, Beziehungen können sich aber auch vertiefen. Wichtig ist zu akzeptieren, dass man zwar gemeinsam einen unvorstellbar schweren Verlust erlitten hat, aber jeder seinen Schmerz selbst und auf eigene Weise durchleben muss. Erwarten Sie daher bitte nicht automatisch, dass Sie alle Hilfe und Unterstützung nur von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin bekommen. Er/Sie trägt gerade selbst an einer großen Bürde. Akzeptieren Sie bitte die Begrenztheit gegenseitiger Hilfsmöglichkeiten und scheuen Sie sich nicht, sich andere hilfreiche Personen zu suchen (gute Freunde, Verwandte, Menschen ihres Vertrauens, professionelle Helfer, Selbsthilfegruppen, …). Jeder Mensch trauert anders, wobei auch gesellschaftliche und kulturelle Konventionen eine Rolle spielen. Frauen gesteht man für gewöhnlich eher zu, ihre negativen Gefühle offen auszuleben. Von Männern erwartet man meist, dass sie „stark“ bleiben, eine Beschützerrolle einnehmen oder nicht „so viele Worte“ darum machen. Unterschiedliche Trauerreaktionen können zu Missverständnissen und Konflikten in einer Partnerschaft führen und als mangelnde Liebe zueinander oder zum verstorbenen Kind interpretiert werden. Gemeinsame offene Gespräche über das persönliche Empfinden stellen hier eine große Hilfe dar. Geben Sie einander Zeit. Nur dort, wo eine konstruktive Kommunikation nicht mehr möglich ist und auch gute Freunde nicht mehr in der Lage sind zu helfen, ist therapeutische Hilfe nötig (Paar- oder Familientherapeut/in mit Erfahrung in Trauerbegleitung). Viele Paare erleben sich aber auch als große gegenseitige Stütze und erfahren eine Vertiefung und Bereicherung ihrer Beziehung.

Weitere Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familie

Eine Übersicht über unsere Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familie finden Sie in diesem Info-Flyer: Flyer_HV-Angebote für Kinder