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Bin ich der Chef über mein Leben?

Die Corona-Krise hat Beschränkungen und Einschnitte in unser Leben notwendig gemacht. Die Frage nach Selbstbestimmung wurde in diesem Zusammenhang zu einem vieldiskutierten Thema – besonders im Bereich von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen. Betrachtungen, Definitionen und Perspektiven zu einem Grundrecht als Einstieg in nachfolgende praktische Einblicke.

Ältere Menschen galten*) in der Corona-Krise als Risikogruppe und wurden vor allem in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen zu ihrem Schutz besonders von der Außenwelt abgeschirmt. Das bedingte zahlreiche Einschränkungen, vor allem bei Besuchen und Veranstaltungen. Und es warf die Frage auf: Wo liegt die Grenze zwischen Schutz und Isolation? Debatten rund um das Thema Recht auf Selbstbestimmung, ihre Grenzen und etwaige Verletzungen dieses Grundrechts waren die Folge. Betroffene wie PatientInnen, Angehörige sowie Pflegekräfte und Betreiber von Einrichtungen gerieten vielfach unter Druck. Nicht zuletzt deshalb, weil vieles eine Frage der individuellen Abwägung blieb. Auch wenn es darum ging, den bestmöglichen Schutz für BewohnerInnen und MitarbeiterInnen zu gewährleisten, durften dabei die Grenzen der Selbstbestimmungsrechte nicht überschritten werden. Trotz Coronavirus-Schutz steht nämlich jedem Menschen das Grundrecht auf Selbstbestimmung zu. Maßnahmen wie das Verwehren von Ausgang oder Besuchen sind demnach, so Rechtsexperten, rechtswidrig und unzulässig. Ein schmaler Grat also, der viel Empathie und Sensibilität erfordert, um bei der Vielzahl an individuellen Bedürfnissen stets den richtigen Schritt zu setzen.

*) In diesem Artikel wird über die Corona-Krise in der Vergangenheitsform berichtet. Wohlwissend, dass die Krise nicht überstanden und manche Beschränkungen noch bzw. mittlerweile wieder aufrecht sind.

Was ist Selbstbestimmung?

  • Selbstbestimmung ist ein Prozess, der von Person zu Person verschieden ist. Er hängt davon ab, was jede Person für notwendig und wünschenswert erachtet, um ein befriedigendes und für sich selbst sinnvolles Leben schaffen zu können.
  • Selbstbestimmung ist nicht das gleiche wie Selbstständigkeit. Unter Selbstständigkeit ist zu verstehen, ein Leben ohne fremde Hilfe führen zu können. Wenn jemand selbstständig ist, heißt das nicht automatisch, dass jemand selbstbestimmt lebt und andererseits muss ein hohes Maß an Hilfsbedürftigkeit nicht zwangsläufig ein hohes Maß an Fremdbestimmung bedeuten.
  • Selbstbestimmung heißt Kontrolle über das eigene Leben zu haben. Das heißt, sein eigenes Leben zu gestalten und bezüglich der eigenen Lebensqualität frei von institutionalisierten Zwängen und bevormundender Fachlichkeit Wahlmöglichkeiten zu haben und Entscheidungen treffen zu können.
  • Selbstbestimmung (in Krankenhaus und Pflege) ist die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung durch die PatientInnen. Sie können medizinische Maßnahmen ablehnen und erhalten die notwendigen Informationen, um über gesundheitsbezogene Schritte mitentscheiden zu können.

Einstellungen für ein selbstbestimmtes Leben

  • Ich habe ein Recht darauf, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und somit auch auf alle dazu notwendigen Rahmenbedingungen.
  • Es gibt Menschen mit ähnlichen Bedürfnissen nach Unabhängigkeit und Selbstbestimmung; mit ihnen kann ich mich verbünden.
  • Wenn ich etwas in meinem Leben verändern möchte, dann darf ich das! Und ich kann das auch selbst in die Hand nehmen.

„Selbstbestimmung ist, worum es im Leben überhaupt geht.
Ohne sie kannst du am Leben sein, aber du würdest nicht leben,
du würdest nur existieren.“ 
(Michael Kennedy / Lorin Lewin)

 

Selbstbestimmung in Zeiten von Corona

Wir haben dazu mit einer Betroffenen, einem Juristen, einer Alter(n)sforscherin, einer Palliativpflegeleiterin und einem Soziologen gesprochen. In der nächsten Ausgabe folgen die praktischen Einblicke!

Interview 1:

Emma Schuchlenz, Pflegeheimbewohnerin, 95 Jahre

Wie geht es Ihnen?
Schuchlenz
(lacht): Mir geht es gut! Wie es einem mit 95 Jahren halt so geht.
Und mit Corona?
Schuchlenz: Ach, dieses Corona. Das haben wir noch gebraucht. Aber man muss es eben nehmen wie es ist. Es dauert halt jetzt nur schon sehr lange.
Was stört Sie rund um Corona am meisten?
Schuchlenz: Dass ich weniger Besuch bekomme und alles komplizierter ist. Diese Plastikwand da, die ist schon lästig. Aber es muss halt sein. Und dass wir nicht gemeinsam mit Familienangehörigen und Bekannten feiern können wie beim Grillfest. Das wäre lustig.
Was macht Ihnen dennoch Freude?
Schuchlenz: Dass ja doch Besuch kommen kann. Im Sommer ist das auch viel einfacher und angenehmer, da treffen wir uns auf der Terrasse. Ich bekomme zum Glück viel Besuch – mein Sohn, meine Töchter, meine Enkerln, die kommen ja regelmäßig. Und auch Bekannte. Besonders freut mich, wenn Emely kommt, meine Urenkelin. Die war gerade ein Jahr alt.
Und wenn es keinen Besuch gibt?
Schuchlenz: Dann gibt es ja auch im Haus Unterhaltung. Die Pflegerinnen und Pfleger kümmern sich ja sehr gut um uns. Und einen Radio und einen Fernseher habe ich auch. Am Dienstag schaue ich mir gern die Sendung mit den Tieren an. Und eine Freundin liest mir jeden Tag die Zeitung vor, weil meine eigenen Augen zu schlecht sind. Da weiß ich dann auch immer alle Neuigkeiten.
Was wünschen Sie sich für die Zukunft?
Schuchlenz: Dass Corona wieder verschwindet und es bald eine Impfung dagegen gibt.

 

Interview 2:

Martin Piaty, Rechtsanwalt und Hospiz-Vorstandsmitglied

Was bedeutet Selbstbestimmung aus rechtlicher Sicht?
Piaty: Selbstbestimmung ist der Kern der Personenrechte; auf dem Selbstbestimmungsrecht fußen die gesamten Grundrechte. Fremdbestimmung ist nur dort legitim, wo es um einen ganz besonderen Schutz geht, etwa bei Kindern.
Es gibt also ein Recht auf Selbstbestimmung?
Piaty: Auf alle Fälle! Der freie Wille und die Selbstbestimmung sind Grundlage für die Grundrechte und ein Normalzustand, den jeder Mensch mit seiner Geburt erwirbt. Selbstbestimmung ist ein Teil der Persönlichkeit. Ihre Missachtung ist ein grober Eingriff in den freien Willen.
Sind gewisse Corona-Bestimmungen mit dem Recht auf Selbstbestimmung überhaupt vereinbar?
Piaty: Alles was die Autonomie und die Selbstbestimmung eingrenzt oder angreift, ist sehr an der Grenze. Der Mensch ist frei in seiner Entscheidung. Aber die Zwillingsschwester der Freiheit ist die Verantwortung. Daher steht man hier vor der herausfordernden Situation und Frage: Wie viel dürfen wir? Grundsätzlich gilt: Nur so viel Fremdbestimmung wie unbedingt notwendig. Auch der Staat darf nur nach einer Interessensabwägung zum Schutz wichtiger Rechtsgüter eingreifen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, wenn das Selbstbestimmungsrecht missachtet wird?
Piaty: Man kann gegen einen Freiheitsentzug rechtlich vorgehen, etwa wenn ich gegen meinen Willen in ein Seniorenheim gebracht werde oder dort nicht raus darf. Es steht mir zu einzufordern, dass ich weggehen will. Ist eine Person nicht mehr geschäftsfähig, entscheidet ihr Vertreter. Aber selbst wenn die Person 95 und bereits dement ist, hat der freie Wille insoweit Relevanz als der Vertreter immer nach dem mutmaßlichen Willen des Vertretenen handeln muss.

 

Interview 3:

Ulla Kriebernegg, Expertin für Alter(n)sforschung, KF-Universität Graz

Was bedeuten die Corona-Bestimmungen für ältere Menschen – generell und speziell in Pflegeeinrichtungen?
Kriebernegg:
Es war plötzlich eine Vorstellung von einer homogenen Gruppe von älteren Menschen da, die es so nicht gibt; das Bild einer verletzlichen, grauen Masse, die geschützt werden muss. Aber dieses Bild ist eine Konstruktion. Es wird nicht individualisiert, das ist grundsätzlich ein Problem, und durch Corona wurde es enorm verschärft. So wenig wie alle Menschen mit 20 oder 40 gleich sind, so wenig sind sie es mit 65+. Gerade was Corona angeht, kann jedoch ein 50jähriger mit Vorerkrankungen gefährdeter sein als ein fitter 70jähriger ohne Vorerkrankungen. „Das Alter“ als solches gibt es also nicht.
Was macht das mit den Betroffenen?
Kriebernegg: Wenn dann aufgrund dieser Homogenisierung Menschen um viele Aspekte ihrer Selbstbestimmung gebracht werden, kann das längerfristig negative Auswirkungen haben. Das kostet enorm viel Lebensqualität! Es schränkt das Leben ein. Wenn das Alter nicht heterogen gesehen wird, dann haften wir an einem Bild von kranken, traurigen, hilflosen Menschen.
Was bedeutet das für die Selbstbestimmung älterer Menschen?
Kriebernegg: Unterschiedliches! Das kann durchaus einen positiven Effekt haben. Durch die Einschränkungen wachen ältere Leute teils auf und sagen: Das lasse ich mir nicht gefallen! Und es hat ja plötzlich auch sehr viel Solidarität zwischen den Generationen gegeben. In den Heimen muss man sich aber bewusst sein, dass Sozialkontakte so wichtig wie Essen und Trinken sind. Hier können scharfe Einschnitte zu Gefühlen der Einsamkeit und Isolation und auch zu Depressionen führen.

 

Interview 4:

Désirée Amschl-Strablegg, DGKS, Bereichsleitung Hospiz und Palliativ, KH der Elisabethinen

Wie und wo zeigt sich im Palliativbereich, dass Selbstbestimmung gegeben ist?
Amschl-Strablegg: Im Palliativbereich ist es mit der Selbstbestimmung am einfachsten. Wir sind vom Konzept her auf den ganzen Menschen eingestellt. Das Proaktive hat besonderes Gewicht, der Patient darf Wünsche äußern, darf etwas ablehnen. Um das zu verdeutlichen: Ein Wunde am Gesäß, vom Sitzen im Rollstuhl, spricht dafür, dass der Patient eher im Bett liegen bleibt. Aber: draußen sitzen und am Leben teilnehmen ist ihm vielleicht wichtiger – das wird berücksichtigt und hat Priorität.
Wird Selbstbestimmung auch eingefordert? In welchen Bereichen?
Amschl-Strablegg: Es wird in der letzten Lebensphase sehr häufig und sehr intensiv eingefordert. Oft besteht etwa der Wunsch, etwas ablehnen zu dürfen; beim Essen, bei der Therapie, bei Medikamenten.
Und wenn diese Selbstbestimmung genommen wird?
Amschl-Strablegg:
Dann verlieren die Menschen das Vertrauen. Ohne Vertrauensbasis würde der Patient sich aber etwa nicht mehr getrauen, seine Ängste auszusprechen. Im Gegenteil: Hat der Patient kein Vertrauen, hat er Ängste. Dann ist er in einem hervorragenden Gesundheitssystem trotzdem gefangen. Weil doch jeder seine Vorstellungen und Prioritäten für die letzte Lebensphase hat. Da wird oft Schmerz ertragen und auf Sedierung verzichtet, weil der Patient im vollen Bewusstsein, klar bleiben und da bleiben will – das ist Selbstbestimmung.
Welche Möglichkeiten, Selbstbestimmung zu gewährleisten, gibt es in diesem Bereich?
Amschl-Strablegg:
Es braucht weniger als man glaubt, um Palliativpatienten die Selbstbestimmung zu ermöglichen. Es reicht aktives Zuhören, ins Gespräch gehen, Unangenehmes zulassen. Das erfordert Mut vom Betreuer – aber letztlich profitieren beide Seiten.

 

Interview 5:

Manfred Prisching, Soziologe

Welche Bedeutung hat das Recht auf Selbstbestimmung für ein Individuum bzw. eine Gesellschaft?
Prisching: Sie bildet den Kern und die Basis des menschlichen Zusammenlebens. Es ist die zentrale Lebensfrage des Menschen, die darauf hinausläuft, sich seine Freiräume, Spielräume, Autonomie zu schaffen.
Doch auch Freiräume sind nicht unendlich. Wo liegen Grenzen und wer zieht sie?
Prisching:
Man ist natürlich nicht alleine auf der Welt, also ist immer auch das Gegenteil, die Einschränkung, ein Thema. Meine Freiheit endet dort, wo die des anderen beginnt. Und es gibt auch politische und rechtliche Einschränkungen. Auch ein Tempolimit oder Rauchverbot kann meine Selbstbestimmung begrenzen. Insofern ist Selbstbestimmung immer auch ein Ideal.
Hat die Selbstbestimmung unter Corona gelitten? Und wenn ja, mit welchen Auswirkungen?
Prisching: Da waren drastische Eingriffe notwendig, die durchaus ihre Folgen hatten: Isolation, Vereinsamung oder psychische Auswirkungen. Aber das war eine Abwägungsfrage, eine sehr schwierige sogar, die sehr viel Empathie und Sensibilität verlangt hat. Vor allem, weil immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Organisationen haben in ihrer Schutzfunktion, auch wenn mit bestem Willen gearbeitet wird, immer auch eine Art Sogwirkung, in die Leute hineinmanövriert werden. Abläufe müssen geregelt und effizient sein. Für die Selbstbestimmung ist das eine Gefahr. Wenngleich auch die Reaktion auf eingeschränkte Lebensverhältnisse immer im Einzelfall zu sehen ist. Gibt es etwa keine Gruppenaktivitäten, zuckt der eine nur mit der Achsel, der andere leidet darunter.

(Text des Leitartikels und Interviews: Johanna Vucak)