Group 3

Assistierter Suizid

Der Verfassungsgerichtshof hat das ausnahmslose Verbot der Beihilfe zum Suizid per 1. Jänner 2022 aufgehoben. Der Gesetzgeber hat nun bis Jahresende Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu erstellen. Ein erster Überblick.


Johann Platzer, Univ.-Lektor für Ethik

Eines gleich vorweg: „Tötung auf Verlangen“ sowie die „Verleitung“ zum Suizid bleiben weiterhin strafbar. In Zukunft können Sterbewillige jedoch eine Substanz zur Selbsttötung selbst einnehmen, die ihnen von einer anderen Person zur Verfügung gestellt wird. Die genauen Voraussetzungen müssen aber erst geklärt werden.
Für die Begründung des Urteils war das Recht auf Selbstbestimmung zentral. Dieses umfasse, so der VfGH, nicht nur die Gestaltung des eigenen Lebens, sondern auch das Recht, Art und Zeitpunkt des Todes frei zu bestimmen. Das Höchstgericht übersieht dabei jedoch nicht, dass die freie Selbstbestimmung auch durch vielfältige soziale und ökonomische Umstände beeinflusst werden kann. Deshalb soll auch darauf geachtet werden, dass Missbrauch verhindert wird. Nun ist die gesamte Gesellschaft herausgefordert, sich an der Diskussion über die neuen gesetzlichen Maßnahmen zu beteiligen. Wer alles soll dieses Recht in Zukunft beanspruchen können? Welche Personen dürfen oder sollen „Beihilfe“ leisten? Wie lässt sich verhindern, dass Suizidbeihilfe zu einer gewerbsmäßigen Tätigkeit wird? Und welche Konsequenzen lassen sich daraus für die Gesundheitsberufe und Institutionen ableiten?

Die öffentliche Debatte sollte dabei aber nicht nur auf rechtliche Aspekte beschränkt werden, sondern auch von der Frage nach einem „guten Sterben“ getragen sein. Deshalb gilt es umso mehr auf den weiteren notwendigen Ausbau der Palliativmedizin und des Hospizwesens hinzuweisen.

Ihre Meinung ist uns wichtig!
Seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, den assistieren Suizid ab 1. Jänner 2022 in Österreich zu legalisieren, wird dieses Thema viel diskutiert – in einschlägigen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen, in Medien, in der Öffentlichkeit. Und diese Diskussionen zeigen immer wieder, wie viel Informationsdefizit aber auch Unsicherheit es rund um den assistierten Suizid gibt. Johann Platzer, Universitäts-Lektor für Ethik am Institut für Moraltheologie an der Karl-Franzens-Universität Graz, hat daher die Grundinformationen zusammengefasst, um einen ersten kurzen Einblick in die Thematik zu geben. Die Herbst-Ausgabe unserer Hospizzeitung „DaSein“ wird in der Folge schwerpunktmäßig dem assistierten Suizid gewidmet sein. Auch Sie sind dazu gefragt! Schicken Sie uns Ihre Meinung und Ihre Gedanken zum Thema „Assistierter Suizid“. Einige Ihrer Leserbriefe werden in der nächsten Ausgabe von „DaSein“ veröffentlicht.
Bitte schicken Sie uns Ihre Meinung per E-Mail mit dem Betreff: „Leserbrief“ an: dasein@hospiz-stmk.at oder per Post an: Hospizverein Steiermark, Kennwort: „Leserbrief“, Albert-Schweitzer-Gasse 36, 8020 Graz.
Wir freuen uns auf Ihre Post!