Beihilfe zum Suizid –
ein selbstbestimmtes Sterben in Würde?

Hilf mir zu gehen! Mit 1.1.2022 wird das Verbot der Beihilfe zum assistierten Suizid aufgehoben.
Wir beleuchten grundlegende Fragen.
Der Spruch des Verfassungsgerichtshofes, die Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Umständen straffrei zu stellen, in der Absicht, den Menschen ein selbstbestimmtes Sterben „in Würde“ zu gewähren, klingt auf den ersten Blick einfach und anwendbar. Schwierigkeiten zeigen sich aber, wenn man sich gründlicher mit den möglichen Auswirkungen dieses Urteils befasst.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Reihe ethischer Fragen:
- Wer darf Beihilfe leisten? Angehörige, Ärztinnen und Ärzte, Vereine wie in der Schweiz?
- Wer darf Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen? Alle Menschen, unabhängig von Alter und Erkrankung? Auch Menschen, die keine lebensbedrohende Erkrankung haben, psychisch Kranke, eingeschränkt Entscheidungsfähige, Depressive, Minderjährige?
- Wer begutachtet den Sterbewunsch? Ist es überhaupt möglich festzustellen, ob jemand ohne Zwang oder Druck von außen tatsächlich sterben will?
- Wie kann Missbrauch verhindert und sichergestellt werden, dass ältere und/oder schutzbedürftige Menschen nicht unter Druck geraten?
Wer Beihilfe leisten darf, ist nicht einfach zu beantworten. In erster Linie wären wohl MedizinerInnen dafür vorzusehen. Doch verträgt sich das medizinische Ethos, Menschen zu heilen mit der Tatsache, Menschen beim Sterben zu unterstützen? Was bedeutet dies für das Vertrauensverhältnis zwischen ÄrztInnen und PatientInnen? Werden ÄrztInnen überhaupt bereit sein, am Suizid mitzuwirken?
Die Haltung verändert sich
Erfahrungen in Ländern, in denen assistierter Suizid oder Tötung auf Verlangen möglich ist, zeigen, dass sich die Grundeinstellung der Gesellschaft zu Sterben und Tod ändert. Eine Veränderung des Rechts erzeugt auch Veränderungen des moralischen Bewusstseins.
Der Gesundheitsethiker Theo Boer war zehn Jahre Mitglied der staatlichen Prüfungskommission für aktive Sterbehilfe in den Niederlanden. Bei den Salzburger Bioethik-Dialogen im Herbst 2020 berichtete er, dass er anfangs ein Befürworter der aktiven Tötung gewesen sei, in der Hoffnung, den Menschen einen qualvollen Tod zu ersparen. Dann wurde er jedoch kritischer und stellte fest, dass es ein Fehler war, aktive Sterbehilfe zu erlauben. „Hätten wir damals die heutige Palliativmedizin gehabt, wäre die Beihilfe zum Suizid womöglich nie legalisiert worden“, ist Boer heute überzeugt. Sein Befund: Es gibt Druck von außen auf sterbewillige PatientInnen. Noch gefährlicher sei aber der innere Druck, sich als Last zu fühlen: Gerade bei Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen zeige die Erfahrung, dass der Todeswunsch ambivalent ist und Menschen selbst bei unheilbaren Erkrankungen lernen können, damit umzugehen.
Die Zahlen steigen
Das Beispiel Schweiz zeigt, dass Sterbehilfeorganisationen ein gutes Geschäft machen. Die Zahl der assistierten Suizide mit 1.176 Fällen hat sich in der Schweiz im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2010 mehr als verdreifacht. Das geht aus den aktuellen Daten des Schweizer Statistischen Bundesamts hervor. Im Vergleich zum Vorjahr betrug der Anstieg 17 Prozent! Die Zahlen betreffen ausschließlich in der Schweiz lebende Personen. Die Zahl der Ausländer, die im Zuge des sogenannten „Sterbehilfe-Tourismus“ in die Schweiz fahren, um sich mittels Suizid-Hilfe-Vereinen das Leben zu nehmen, ist darin noch gar nicht enthalten (Bioethik Aktuell vom 17. 12. 2020).
Ist die Türe erst geöffnet, droht ein Dammbruch
Die anfangs sehr restriktiven Gesetze in den Niederlanden wurden im Lauf der Jahre immer wieder aufgeweicht. Nicht nur schwerkranke Menschen nehmen diese Möglichkeit in Anspruch, sondern auch depressive, psychisch Kranke und auch nur unter „normalen“ Alterserscheinungen Leidende. Seit einigen Jahren wird in den Niederlanden gefordert, dass auch rüstige SeniorInnen ab 75 Jahren eine „Letzte-Wille-Pille“ in der Apotheke frei abholen können. Nun soll auch die Sterbehilfe für Kinder unter 12 Jahren legalisiert werden (wie schon in Belgien seit 2014).
Einer holländischen Studie von Anfang 2020 zufolge nannten 56 Prozent der Menschen mit Tötungswunsch als Grund Einsamkeit, 42 Prozent äußerten die Sorge, anderen Menschen zur Last zu fallen und 36 Prozent nannten Geldmangel. Fazit: Wenn Menschen in ihrer letzten Lebensphase Zuwendung und Beistand erhalten, ohne das Gefühl haben zu müssen, jemandem zur Last zu fallen, würde so mancher Sterbewunsch wohl erst gar nicht entstehen.
Sterbehilfe – ein Wirtschaftsfaktor?
Das Beispiel Kanada zeigt sehr deutlich, dass der Einführung des assistierten Suizids auch wirtschaftliche Überlegungen zugrunde liegen. Studienautoren rechneten hoch, dass sich das kanadische Gesundheitssystem durch aktive Sterbehilfe bereits 89,6 Mio. CAD (56 Mio. Euro) erspart hat. Sollte das Parlament einer derzeit debattierten Ausweitung zustimmen, könnte für 2021 die Kostenersparnis fast doppelt so hoch sein, schreiben die Autoren.
Und noch etwas sollte zu denken geben: In Australien ist seit fünf Jahren assistierter Suizid erlaubt. Ein Hospiz, das sich geweigert hatte ihn zu ermöglichen, musste geschlossen werden, weil die staatliche Unterstützung eingestellt wurde!
Es gibt Alternativen!
Ist ein selbstbestimmtes Sterben erwünscht, gibt es in Österreich schon jetzt Möglichkeiten vorzusorgen: Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder mittels eines Vorsorgedialogs. Außerdem können alle PatientInnen jederzeit medizinische Behandlungen ablehnen. Und dies, ohne Dritte zur Beihilfe zum Töten zu veranlassen.
Auch das Schlagwort vom „selbstbestimmten Sterben“ ist zu hinterfragen: Wer kann wirklich feststellen, welche Ursachen ein Sterbewunsch hat? Ist dieser Wunsch eine Momentaufnahme aufgrund aktueller Beschwerden oder ist er einfach von Erlebnissen ausgelöst worden? Durch nur sporadische Besuche Angehöriger, unbedachte Äußerungen über die hohen Kosten der Pflege? Viele Erfahrungen mit schwerkranken Menschen zeigen, dass sich diese Wünsche rasch ändern können: Durch einen Besuch, durch mitfühlende Gespräche, oder einfach durch ein „Nicht-alleine-Lassen“.
Dieses Wissen ist ein Auftrag für uns alle, Menschen nicht ihrer Einsamkeit zu überlassen, sie aufzusuchen, ihnen zu zeigen, wie wertvoll sie noch sind, auch wenn sie keine (Arbeits-)Leistungen mehr vollbringen können!
(Paula Glaser)