Jahrhundertgesetz: Bund sichert flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung – auch in der Steiermark!
Mit dem aktuell beschlossenen Hospiz- und Palliativfondsgesetz bricht eine neue Ära für die umfassende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen in Österreich an. Seit 30 Jahren ist es das Ziel der Hospizvereine, dass Hospiz- und Palliativversorgung für alle Menschen, die sie brauchen, Erwachsene wie Kinder, erreichbar, leistbar und in guter Qualität verfügbar ist. Nun ist dahingehend ein großer Schritt gelungen.
Das neue Gesetz sieht den flächendeckenden Ausbau und die österreichweit geregelte Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung vor. Das betrifft stationäre Hospize, Tageshospize, Mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Alten- und Pflegeheime, die mobile Pflege und Betreuung zu Hause und das Krankenhaus. Durch das Gesetz werden auch die Qualitätssicherung sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen gesichert.
Der Hospiz- und Palliativfonds finanziert sich zu je einem Drittel durch Bund, Länder und Sozialversicherungsträger und schafft die Grundlagen für die verbindliche Planung und Umsetzung des Vollausbaus bis 2026. Auf diese Weise übernimmt der Staat Verantwortung dafür, dass allen in Österreich lebenden, schwerkranken Menschen Lebensqualität bis zuletzt und ein Sterben in Würde, Autonomie und weitgehender Schmerzfreiheit zuteil werden kann.
Waltraud Klasnic, Präsidentin Dachverband Hospiz Österreich:
„Das Gesetz ist ein ‚Jahrhundertgesetz‘, von dem die Menschen auch in 40 und 60 Jahren noch profitieren werden. Es gibt Schwerkranken und Sterbenden Trost und Hoffnung und vermittelt Menschen, die sich um ihre eigene Zukunft oder die ihrer An- und Zugehörigen sorgen, Sicherheit. Den multiprofessionellen Teams gibt es die Möglichkeit eine gute Begleitung und Betreuung anzubieten.“
Sabine Janouschek, Geschäftsführerin Hospizverein Steiermark:
„Dieses neue Gesetz ist insofern besonders begrüßenswert, als dass jetzt auch der wachsende Bedarf in der Grundversorgung, also in der Hauskrankenpflege und in Pflegeeinrichtungen, berücksichtigt und durch eine Regelfinanzierung abgesichert wird. In diesen Bereichen verbringen immerhin rund 80 Prozent der Menschen ihr Lebensende. Mit spezialisierten Einrichtungen sind wir in der Steiermark zum Glück ohnehin gut versorgt.“
Der Hospizverein Steiermark betreut übrigens mit 32 Teams und mehr als 800 Ehrenamtlichen seit nunmehr 30 Jahren steiermarkweit Schwerkranke und Menschen am Ende ihres Lebens sowie deren Angehörige.
Überaus begrüßt wird das neue Gesetz auch bei steirischen Pflegeeinrichtungen und mobilen Diensten:
Manuela Steiner, Pflegedienstleiterin, Mobile Pflege- und Betreuungsdienste Volkshilfe:
„Dazugehören, selbst bestimmen, schmerzfrei sein, die Grenzen der eigenen Scham selbst festlegen, zuhause leben, beim Sterben nicht alleine sein – das gibt den MitarbeiterInnen der Volkshilfe Orientierung und Halt. Es braucht neben Engagement und Herzensbildung auch ausreichend Grund- und Spezialwissen im Bereich von Hospiz- und Palliative Care vor allem in der mobilen und stationären Pflege. Eine solide Ausbildung aller MitarbeiterInnen sowie Spezialausbildungen für Palliativbeauftragte sind dabei unverzichtbar. Dafür müssen ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit das oberste Ziel – allen Menschen, die wir pflegen und betreuen, ein Altwerden in Würde zu ermöglichen – gelingt.“
Thomas Lautner, Geschäftsführer Sozialmedizinischer Pflegedienst:
„Seinem Leitsatz „Leben braucht Qualität“ folgend, war und ist es für den Sozialmedizinischen Pflegedienst Steiermark eines seiner wesentlichen Ziele, den betreuten Menschen auch ein Sterben zuhause zu ermöglichen. Von Beginn an war es daher sein Anliegen, die Hospiz- und Palliativkultur noch tiefer in seiner mobilen Pflege und Betreuung zu verankern. Das Projekt „HPC mobil“ unterstützt daher seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, bereits vorhandene Kompetenz und Sensibilität noch weiter zu stärken. Dies gibt zusätzliche Sicherheit in der Begleitung und Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen und deren Angehörigen.
Die nachhaltige Implementierung des Hospiz- und Palliativgedankens – besonders im mobilen Bereich – wird somit auch nach Projektende wesentlich sein. Ein erster großer Schritt war und ist die Finanzierung über die Grundversorgung und die dazu erfolgte gesetzliche Verankerung. Dadurch ist es jetzt möglich verstärkt dafür Mittel einzusetzen und somit eine Basis zu schaffen, um die höchstmögliche Lebensqualität einschließlich der letzten Lebensphase aufrecht erhalten zu können.“
Nora Tödtling-Musenbichler, Vizedirektorin Caritas der Diözese Graz-Seckau:
„Der Caritas ist es ein großes Anliegen, den letzten Lebensabschnitt würdevoll zu begleiten, damit Menschen bis zuletzt in bestmöglicher Lebensqualität leben und auch sterben können. Daher wird die Hospiz- und Palliativ-Kultur bereits seit vielen Jahren in unseren Pflegewohnhäusern gelebt und gerade in der Hauskrankenpflege eingeführt. Wir begrüßen es sehr, dass die Hospiz- und Palliativbetreuung in die Regelfinanzierung aufgenommen wird, um alle betroffenen Menschen bestmöglich betreuen zu können und in den Einrichtungen die Tätigkeit der Palliativbeauftragten zu ermöglichen. Als besonders wichtig erachten wir einen frühzeitigen und niederschwelligen Zugang zu Hospiz- und Palliativangeboten in Wohnortnähe“.